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Petition für zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgreich übergeben

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Vor einigen Monaten hat SIP auf openpetition um Unterstützung für die Petition „Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder bis 50ccm / 4 KW von 45 auf 60km/h“ gebeten. Nun wurde das Anliegen endlich an die Politik übergeben!

Was ist die Forderung an die Politik?

Das Team von SIP hat bei Open Petition einen Petitionsantrag an den Deutschen Bundestag gestellt. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60 km/h anzuheben.

In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60 km/h fahren (Schwalbe), Ost-Fabrikate dürfen dies per Sondergenehmigung auch heute noch. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden.
Dies soll die Attraktivität des Kleinkraftrads stärken und zum verstärkten Umstieg vom Auto auf das Kleinkraftrad für Pendler und junge Erwachsene führen.

Warum braucht es die Gesetzänderung?

Mit der Begrenzung auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt ein unbefriedigender Rechtszustand vor. Der Zweck der Regelung besteht darin, gerade junge FahrerInnen vor den mangels Erfahrung noch nicht zu beherrschenden Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen und ihnen zugleich eine Möglichkeit verbesserter Mobilität zu günstigem Preis zu schaffen.

Gleiches gilt bezogen auf die fehlende Erfahrung älterer Kraftfahrerinnen und -fahrer, die lediglich einen Führerschein der Klasse B, aber keine Erfahrung oder spezielle Ausbildung im Führen zweirädriger Kraftfahrzeuge vorzuweisen haben. Dabei handelt es sich um legitime Gesetzeszwecke und ein prinzipiell geeignetes Mittel. Allerdings wäre eine Begrenzung auf immerhin 60 km/h Höchstgeschwindigkeit ein milderes Mittel, das noch besser geeignet wäre, dieses Ziel zu erreichen.

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Der Hauptanwendungsbereich, der in die Klasse AM fallenden Kleinkrafträder, ist der Stadtverkehr. Daneben werden sie gerade von jungen Menschen auf dem Land zur günstigen Erhöhung der unabhängigen Mobilität eingesetzt. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Fahrzeuge, die unterhalb dieser Geschwindigkeit bleiben, werden daher regelmäßig von anderen Verkehrsteilnehmern als Behinderung empfunden und so schnell wie möglich überholt.

Das gilt in besonderem Maße bezogen auf zeitlich gebundene Verkehrsteilnehmerinnen wie Linienbusfahrende und LKW-Fahrende. Gerade von derart großen Fahrzeugen gehen jedoch bei Überholvorgängen gerade für kleine, insoweit Fahrrädern vergleichbare Krafträder erhebliche Gefährdungspotentiale aus.

Diese übersteigen das von einer moderat erhöhten zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgehende Gefährdungspotential erheblich. Das gilt ebenso für den Einsatz auf kleineren Landstraßen und Wirtschaftswegen, vorrangig durch jugendliche Landbevölkerung. Im Stadtverkehr ermöglicht die Änderung ein sicheres und unauffälliges „Mitschwimmen“ und auf dem Land könnte die erhöhte Geschwindigkeit dazu beitragen, andere VerkehrsteilnehmerInnen zum Warten bis zu geeigneten Überholsituationen zu motivieren. So wird die typische Gefahr des Abgedrängtwerdens vermindert und es ermöglicht andererseits, auf 25 oder 35 km/h beschränkte landwirtschaftliche Fahrzeuge angemessen zügig und sicher zu überholen.

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Zugleich würde durch die Beschränkung auf maximal 60 km/h sichergestellt, dass der Zugang zu Autobahnen nur solchen FahrerInnen ermöglicht wird, die eine spezielle Kraftradausbildung genossen haben. Sinn und Zweck der Führerscheinklasse A1 blieben somit erhalten.

§ 18 StVO Kraftfahrstraßen Autobahnen (1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.

Große Zustimmung der Community

Gerade in Zeiten drohender Fahrverbote in Innenstädten sowie steigender Parkplatznot sollte der Umstieg auf umweltfreundlichere und platzsparendere Zweiräder attraktiver gestaltet werden. Dabei ist ausdrücklich auch an die elektrische Version der Kleinkrafträder (bis 4KW) gedacht.

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Geschäftsführer Ralf Jodl überreicht die Petition an Volker Ullrich

In wenigen Wochen kamen mehr als 52.000 Unterschriften für den Vorschlag zusammen, das ist unglaublich! Aus Zweiradverbänden, Herstellern aber auch vielen FahrerInnen hat die Petition enorme Unterstützung und Zuspruch bekommen. Dafür möchte sich das SIP Team gern bei allen Supportern bedanken, großartig!

Heute fand nun die symbolische Übergabe der Unterschriften an Dr. Volker Ullrich, MdB, statt. Das SIP Team bedankt sich bei Herrn Ullrich für den netten Empfang in Augsburg, die Unterstützung und die Sympathie für die Forderung! Die Unterschriften selbst werden durch openPetition nun an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag übermittelt, der sich damit befassen wird.

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Kommentare (2)

  1. Alles Gute uns zum Gelingen der Forderung! Hoffentlich grätscht die Autolobby nicht wieder dazwischen aus Furcht vor weiteren Absatzschwierigkeiten ihrer Stadtpanzer. Fast alle deutschen Produzenten von Kleinst- und Kleinwagen haben (oder werden) die Fertigung der weniger profitablen Fahrzeuge einstellen, weil die ‚Marge‘ dabei zu gering ist. Weitere Kleinfahrzeuge bis 60 Km/h wären eine echte Bereicherung urbanen Verkehrs!

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