Getunte Vespa im Schnee unter blauem Sternenhimmel

Vespa Tuning – Was ist möglich und was ist erlaubt?

Im abendlichen Stadtverkehr entspannt mitschwimmen, ohne für andere Verkehrsteilnehmende ein Hindernis zu sein – für viele FahrerInnen einer Smallframe-Vespa oder einer Vespa mit 50ccm wohl Wunschdenken. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt je nach Modellreihe zwischen 40 – 50 Stundenkilometern. In der Endgeschwindigkeit würde dies wohl noch ausreichen, im Beschleunigungsverhalten stellt man mit einer Vespa aber ein Hindernis an vielen Kreuzungen und Ampeln dar.

Tuning als Möglichkeit der Leistungsverbesserung

Grundsätzlich muss zu Beginn gesagt werden, dass Tuning nicht nur eine Form der Steigerung von Geschwindigkeit bzw. Beschleunigung ist. Unter den Begriff Tuning, der aus dem Englischen stammt und so viel bedeutet wie abstimmen oder einstellen, fallen auch einige weitere Bereiche. So zum Beispiel das optische Tuning, Tuning bei Fahrwerk oder Beleuchtung.

Plug & Play Tuning

In vielen Fällen ist wohl dennoch die mangelnde Leistung ausschlaggebend für Tuning-Maßnahmen. Dabei unterscheidet man grob zwischen sogenanntem „Plug & Play Tuning“ und „Custom-Tuning“. Bei ersterem wird, wie der Name bereits sagt, ein Teil eingebaut, welches ohne Umbauten auf die Vespa passt. Als typisches Beispiel fällt hierunter auch das Umrüsten auf einen größeren Zylinder und Kolben. In vielen Fällen passt dieser ohne Veränderung auf den Motorblock und bringt ohne Anpassungen ein mehr an Drehzahl und Beschleunigung. Ergänzt werden können solche Maßnahmen durch einen Tuning- oder Sportauspuff, einen größeren Vergaser oder eine veränderte Übersetzung.

Bei einem Sport-Auspuff ist es oftmals so, dass dieser eine entsprechende ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vorliegen hat. Diese besagt, dass der Auspuff an bestimmten Rollern ohne entsprechende Eintragung gefahren werden kann. Die ABE ist dabei auch stets mitzuführen, um bei einer Kontrolle die Zulässigkeit nachweisen zu können. Sollte für den gewünschten Auspuff keine ABE vorliegen, muss für eine legale Verwendung stets eine Eintragung beim TÜV vorliegen.

Eine besonders einfache und leichte Möglichkeit von Tuning mit entsprechender Eintragung beim TÜV bietet SIP Scootershop. Dort werden zusammengestellte Sets angeboten, welche ein passendes Teilegutachten für die verschiedenen Anbauteile enthalten. Damit können die Teile ohne zusätzliche Messungen und Untersuchungen durch den TÜV-Prüfer in die Papiere eingetragen werden.

SIP Custom Vespa GTS "PORDOI" vor schwarzem Hintergrund
SIP Custom Vespa GTS „PORDOI“
Blau-rote custom vespa gtv vor schwarzem Hintergrund
Custom Vespa GTV – NASCAR Vespa

Custom-Tuning

Eine deutlich aufwändigere Form des Tunings ist das Custom-Tuning. Hier werden die Teile nach eigenen Vorlieben bzw. Vorstellungen zusammengestellt und angepasst. Das Feld für mögliche Leistungssteigerungen ist hier nahezu grenzenlos. Von der Anpassung der Steuer- und Einströmzeiten bis hin zur Anpassung der Kurbelwelle oder eigens angefertigten Auspuffen. Neben den unzähligen technischen Möglichkeiten sind hier auch in finanzieller Hinsicht kaum Grenzen gesetzt. Als AnfängerIn sollte man sich daher entweder von Profis beraten lassen oder die Vespa gleich in einer fachkundigen Werkstatt tunen lassen.

Rechtliche Grundlagen des Tunings

Die einschlägige gesetzliche Grundlage zum Tuning in Deutschland ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Genauer ist in §22a der StVZO geregelt, dass bestimmte Einrichtungen am Fahrzeug nur in einer amtlich genehmigten Bauart verwendet werden dürfen.

Bereits oben wurde auf die Möglichkeit einer bestehenden ABE oder eines Teilegutachtens hingewiesen. Nach Einbau eines Teils mit einer amtlichen Genehmigung muss dies durch einen Sachverständigen überprüft und kontrolliert werden. Teile mit einer ABE oder einer sogenannten EG-Typgenehmigung dürfen im Grunde ohne Eintragung im Straßenverkehr verwendet werden. Ein Teilegutachten hingegen berechtigt die HalterInnen nicht dazu, das Teil angebaut im Bereich der StVO zu bewegen. In diesem Fall muss zuvor immer eine Eintragung durch eine/n IngenieurIn einer anerkannten Einrichtung wie beispielsweise dem TÜV-Süd oder der DEKRA erfolgen.

Im Falle eines unerlaubten Tunings erlischt die Betriebserlaubnis der Vespa unverzüglich. Dies zieht in allen Fällen hohe Bußgelder nach sich.

Tuning von Karosserie oder Fahrwerk

Alles bisher Gesagte gilt auch für die Anbauteile, die sich nicht auf den Motor beziehen. Auch wenn auf den ersten Blick ein neuer LED-Blinker oder ein neuer Stoßdämpfer keine großen Auswirkungen haben; ohne entsprechende ABE oder EG-Typgenehmigung erlischt auch hier die Betriebserlaubnis.

Bei Leuchtmitteln wie Blinkern oder Scheinwerfern ist hier auf das E-Prüfzeichen zu achten. Sofern dieses vorhanden ist, kann die Beleuchtung bedenkenlos eingebaut werden.

Auch bei Fragen in diesen Fällen stehen die ExpertInnen von SIP-Scootershop für Fragen zur Verfügung. Im Shop ist auch bei einem Großteil der angebotenen Tuning-Artikel bereits vermerkt, inwieweit eine Genehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt. Im Gegenteil ist auch explizit vermerkt, sofern ein Artikel nicht im Bereich der StVO zugelassen ist.

Zum Abschluss zeigt sich sehr deutlich, dass Tuning weit mehr als nur Leistungssteigerung ist. Die Verkehrssicherheit hat heutzutage einen bedeutend höheren Stellenwert als zu der Zeit, in der die ersten Vespas vom Band gelaufen sind. Daher ist Tuning mit erlaubten Mitteln ein einfaches und passendes Mittel, um mit den Vespas modernen Anforderungen gerecht werden zu können. Mit dem richtigen und legalen Tuning ist die Fahrt mit der Vespa dann ein wahrer Genuss für sich selbst und die übrigen Verkehrsteilnehmenden.

Übrigens: Ein paar spannende Tuningprojekte stellen auch wir hier immer mal wieder vor.

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