Kommt das Fahrverbot für klassische Roller?

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Große Sorge ergriff nach dem 22. Mai 2021 einen Teil der AutobesitzerInnen Deutschlands. Die BesitzerInnen von Oldtimern befürchteten, dass ihren Fahrzeugen die Fahrerlaubnis entzogen werden könnte. Ausgelöst wurde die Entrüstung durch einen neuen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages.

Dieser Beschluss fand am 21. Mai über die Drucksache 432/21: „Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenrechtlicher Vorschriften“ statt. Eigentlich sollte das Gesetz dafür sorgen, dass das unübersichtlich gewordene Straßenverkehrsgesetz modernisiert und für die BürgerInnen verständlicher wird. Damit hatte auch die Oldtimer-Szene kein Problem. die Aufregung galt nämlich nur einem bestimmten Absatz.

Der wichtige Absatz lautet wie folgt:

„§6 Absatz 4


(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,

2. zum Schutz

a) vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder

b) der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen.“


Was bedeutet dieser Beschluss?

Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird durch dieses Gesetz erlaubt, selbst Entscheidungen über Verkehr und dessen Teilnehmende zu treffen, solange sie dem Schutz der Bevölkerung dienen.

Somit, so die Befürchtung der Oldtimer-Besitzenden, ist eine rechtliche Grundlage für einen Ausschluss von Oldtimern am Verkehr gegeben. Die Empörung, dass der Bund hier ein Gesetz, das nachträglich Verschärfungen in Bezug auf Abgasnormen, Schallschutzgrenzwerte oder allgemeine Einschränkungen für den Bewegungsradius von alten Autos zulässt, war groß.

Insofern war es wohl nicht verwunderlich, dass schon am 24. Mai 2021 auf dem Portal „openPetition“ eine Petition gestartet wurde, mit der Forderung das Gesetz abzuändern. Im Speziellen hatte die Petition das Ziel, die Nummern eins bis vier vollständig aus dem Paragraph 6 zu streichen, die Nummern zwei und vier des Absatzes streichen zu lassen oder alternativ einen Bestandsschutz für bereits einmal zugelassene Fahrzeuge einzuführen – auch bei zwischenzeitlicher Abmeldung.

Bis zum Sommer spannte sich die Lage zusehends an – Anfang Juli hatte die Petition 58.034 Unterschriften gesammelt und es gab eine Menge Diskussionen, ob die Regierung bestimmte Fahrzeuge, wie Vespas und Lambrettas wirklich vollständig von den Straßen verbannen würde.

Die Entwarnung


Um aufzuklären, ob und welche Gefahr für Oldtimer von dem neuen Gesetz ausgeht, untersuchten JuristInnen des ADAC das neue Gesetz. Zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft historische Fahrzeuge (AGHF) und dem Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) versuchten sie die möglichen Folgen des Gesetzes für Oldtimer abzuschätzen.

Dabei kamen sie auf ein Ergebnis, das der bisherigen Meinung zu dem Gesetz widersprach: Denn ein drohendes Fahrverbot für historische Fahrzeuge konnte nicht nachgewiesen werden. Die Prüfenden gelangten zu der Erkenntnis, dass mit diesem Gesetz keiner Behörde mehr Rechte eingeräumt werden, als sie bisher besessen haben. Eigentlich wurde mit dem neuen Gesetz lediglich eine gewisse Ordnung des bisherigen Textes erreicht. Die einzige größere Änderung ist die Senkung des Alters für den Führerschein AM16. Damit wurde die Petition für belanglos erklärt.

mehrere VespafahrerInnen auf einer Straße, Wald links und rechts neben der Straße

Viel Verantwortung für Oldtimer-BesitzerInnen


Auch wenn sich an dem Gesetzestext faktisch nichts geändert hat, so sollten sich BesitzerInnen von klassischen Autos und Rollern doch bewusst machen, dass das Gesetz nicht unbedingt so bleiben muss.

Denn auch wenn die Allgemeinheit und die Regierung Oldtimer bisher als schützenswertes Kulturgut sieht, kann sich dies schnell ändern.

Somit sollten Oldtimer-BesitzerInnen sich ihrer Verantwortung absolut bewusst machen: Nur wenn sie es auch weiterhin schaffen, dieses positive Bild aufrechtzuerhalten, werden sie auch weiterhin gerne auf den Straßen Deutschlands gesehen. Wichtig ist also eine Rücksichtnahme aller anderen Verkehrsteilnehmenden und eine umsichtige Fahrweise.

Fazit


Oldtimer sind ein Hobby, das es nicht einfach hat – entsprechend besorgt schauen die BesitzerInnen der Wagen und Roller auf jede Veränderung in den Gesetzen zur Straßenverkehrsordnung. PolitikerInnen versuchen die Gemüter zu beruhigen: Oliver Luksic, der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur der FDP-Fraktion, erklärt, dass weder das neue Gesetz noch zukünftige Gesetze ein pauschales Verbot bestimmter Fahrzeuge enthält und enthalten soll. Der Individualverkehr soll also genau das bleiben: individuell. Und ob das Gefährt der Wahl nun PKW, Motorrad oder Pferdekutsche heißt, sollen auch in Zukunft alle BürgerInnen für sich selbst entscheiden können.

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