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Welcher Führerschein für welchen Roller? Überblick über die Klassen

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Führerscheine in Deutschland sind nicht gerade einleuchtend auf den ersten Blick. Die Antwort ist in der Tat nicht ganz einfach, um nicht zu sagen kompliziert. Wie alles in Deutschland, was vom Gesetzgeber geregelt werden muss, gibt es auch für die Führerscheine diverse Klassen, die wiederum in Unterklassen unterteilt sind. Insgesamt sind es sieben Klassen, durch Buchstaben von A bis T gekennzeichnet. Dabei steht jede Klasse für einen bestimmten Fahrzeugtyp, noch einmal in sich aufgeteilt in Unterklassen.

Eine Übersicht

Führerscheinklasse AM, für Roller und Mopeds

Das ist der sogenannte Rollerführerschein. Mit dem dürfen gefahren werden:

  • Kleinkrafträder, Vespa ⇨ Fuffi  (50 cm³), Moped, Mokick, E-Bike, dreirädrige Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 
  • Hubraum max. 50 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Elektromotor max. 4 kW (6 PS)
  • Mindestalter 15 Jahre (innerhalb Deutschlands, außerhalb 16 Jahre)

Führerscheinklasse A1, für Leichtkrafträder

  • zwei- und dreirädrige Leichtkrafträder
  • Hubraum bis max. 125 cm³
  • Motorleistung bis 11 kW (14,9 PS)
  • Vespa Sprint (Nachfolgemodell der Vespa S), Primavera 125, GTS 125, insgesamt 9 ⇨ 125er-Modelle, beste und gleichzeitig teuerste Vespa 946 Bunny (ca. 12.000 € teures und limitiertes Edelmodell) 
  • Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
  • Mindestalter 16 Jahre
  • neben Übungsfahrten ebenso 12 Sonderfahrten auf Autobahn, Landstraßen und Nachtfahrten

Führerscheinklasse A2, für Krafträder bis 35 kW (47,6 PS)

Habt ihr bereits den Motorrad-Führerschein der Klasse A1 in der Tasche, muss lediglich eine praktische Prüfung auf einer höherklassigen Maschine absolviert werden

Für Neueinsteiger gelten gesonderte Regeln:

  • theoretischer Unterricht von 16 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten
  • davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden spezieller Stoff zum Kraftrad
  • die Anzahl der Übungsstunden bestimmt der Fahrlehrer
  • die oben erwähnten 12 Sonderfahrten sind vorgeschrieben

Besonderheit:

Mit diesem Führerschein A2 dürfen auch Fahrzeuge der Klassen AM und A1 geführt werden.

Führerscheinklasse A, für große Maschinen

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Ausnahme: im Besitz der Führerscheinklasse A2 seit mindestens 2 Jahren, in dem Fall reicht ein Alter von 20 Jahren
  • ohne Hubraum- und Leistungsgrenzen
  • mit eingeschlossen sind die Führerscheinklassen A1, A2, AM

Für die richtige Ausstattung zum Fahren jeglicher Krafträder lohnt sich immer ein Blick in die Bekleidungsabteilung vom SIP Scootershop. Speziell auch für jegliche Tuning Teile für Vespas kann sich so einiges finden.

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Welche Krafträder darf ich mit einem PKW-Führerschein fahren?

  • Mit PKW-Führerscheinklasse B dürfen alle Kleinkrafträder bis 50 cm³ gefahren werden
  • wer seinen PKW-Schein zwischen 1. April 1980 und 18. Januar 2013 erworben hat, darf damit auch Trikes (dreirädrige Kraftfahrzeuge) bis max. 15 kW (20,4 PS) führen

Wer ist noch im Besitz eines alten Führerscheins der Klasse 3?

Dieser Führerschein wurde bis 1999 ausgestellt.

  • Kleinkrafträder bis 50 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • max. Motorleistung 4 kW (5 PS)

Wurde dieser Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben, ist automatisch der Führerschein der Klasse A1 inbegriffen.

Für die Klasse A2 braucht es nur noch eine praktische Fahrprüfung.

Führerscheinerweiterung B196

Gut zu wissen:

Wer einen Schein der Klasse B besitzt, kann seit Januar 2020 in einem Spezialkurs bei der Fahrschule die Erweiterung B196 erwerben. Berechtigt zur Führung eines Kraftrades bis 125 cm³.

Aber auch hier sind wieder Auflagen vorhanden:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren

Vorteile 

  • Kürzer und günstiger als der Erwerb der Klasse A 1
  • weder theoretische noch praktisch Prüfung erforderlich

Nachteile

  • Die Erweiterung der Klasse B196 ist kein richtiger Motorrad-Führerschein und kann nicht angerechnet werden, wenn zu einem späteren Zeitpunkt A 2 oder A erworben werden sollen
  • die Erweiterung B196 wird im Ausland nicht als Fahrerlaubnis anerkannt

Fazit

Generell kann man schonmal durcheinander kommen mit den ganzen Klassen. Im Zweifel lohnt es sicher immer direkt bei einer Fahrschule nachzufragen. Mit diesem Überblick hoffen wir allerdings, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Allzeit gute Fahrt! Und bitte niemals ohne gültige Fahrerlaubnis fahren!

FAQ

Mit welchem Führerschein darf ich einen 45km/h Roller fahren?

Wenn Sie einen Pkw-Führerschein besitzen, dürfen Sie ohne Zusatzführerschein ein Moped (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins. Wenn Sie zu jung sind, um diese Tickets zu bekommen, dürfen Sie nur mit einem Führerschein der Klasse AM fahren.

Wie viel kostet ein Rollerführerschein?

Die Kosten unterscheiden sich nach Klasse. In der Regel kostet ein Rollerführerschein der Klasse AM zwischen 500 € und 800 €. Die Klassen A2, A1 und A belaufen sich jeweils auf 1000 € – 2000€ und sind daher kostenintensiver.

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Kommentare (2)

  1. Hallo zusammen. Den AM Führerschein man schon ab 15 Jahren machen und dann auch gleich fahren. Mein Sohn hat ihn gerade gemacht….
    Liebe Grüße

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