Schutzkleidung für den Zweirad-Führerschein

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Wer einen Motorradführerschein oder die neue Erweiterung B196 der Fahrerlaubnis fürs Auto absolvieren möchte, braucht die richtige Schutzkleidung. Bei jedem Zweirad, das mit mindestens 50 ccm und 45 km/h gefahren wird, ist diese Schutzausrüstung Pflicht und gesetzlich geregelt. Im Folgenden eine Übersicht, welche Schutzkleidung für den Zweirad-Führerschein gebraucht wird:

  • Ein Schutzhelm, der nach ECE-R 22/05 geprüft ist
  • Motorradjacke (Textil oder Leder)mit Protektoren an Schultern und Ellenbogen
  • sollte an der Jacke kein Rückenprotektor integriert sein, muss dieser zusätzlich angeschafft werden, nach CE-Prüfnorm 1621-2
  • Lederhandschuhe mit Protektoren oder ohne
  • Motorradhose aus Textil oder Leder mit Knie- und Hüftprotektoren
  • bei Schuhen muss ein Knöchelschutz vorhanden sein, der nach CE Norm geprüft ist

Fahrschule in der Pflicht

Nach dem Gesetz trägt die Fahrschule bzw. der/die FahrlehrerInnen die Verantwortung und Pflicht, die Schutzkleidung der SchülerInnen zu kontrollieren. Mit Halbschuhen wird keine Fahrschule, die was auf sich hält, einen Schüler oder Schülerin aufs Motorrad lassen. Dasselbe gilt, wenn diese eine Stoffhose und allgemeine Alltagskleidung tragen. Wenn die FahrschülerInnen keine passende Schutzkleidung tragen, dann dürfen LehrerInnen die Fahrstunde komplett absagen. Auch in der Prüfung muss jede*r FahrschülerIn die komplette Schutzkleidung für Zweiräder tragen.

Sicher und trotzdem modisch

Früher bestand die einzige Möglichkeit für eine sichere Schutzkleidung aus einer Lederkombi und schwer auftragenden Nylon Textiljacken. Diese Zeiten gehören glücklicherweise der Vergangenheit an. Die heutige Bekleidung ist mit Sicherheitsstandards, wie CE geprüften Protektoren ausgestattet. Schutzkleidung fürs Zweirad kann sehr stylish sein, denn Hersteller wie Tucano Urbano, Stylmartin oder REV IT bieten viele verschiedene modische Looks an. So findet jede*r sein oder ihr ganz individuelles Sicherheitsoutfit.

Schutzbekleidung in Coronazeiten

Aus hygienischen Gründen stellen Fahrschulen zurzeit keine Schutzbekleidung für ihre SchülerInnen bereit. Deswegen sollten angehende FahrschülerInnen sich die Schutzkleidung für den Zweirad-Führerschein schon vor der ersten Fahrstunde besorgen. Auch an einen Mund-Nasen-Schutz ist zu denken, je nach den aktuellen Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung.

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